Als Deutscher mit Migrationshintergrund beherrsche ich Deutsch und Türkisch gleichermaßen auf muttersprachlichem Niveau. Fachübersetzungen fertige ich dementsprechend in beiden Sprachrichtungen an.
Seit dem Abschluss der Prüfungen bei der Behörde für Inneres und Sport der Hansestadt Hamburg im Jahre 2015 bin ich staatlich geprüfter und öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer für Türkisch/Deutsch (bilingual).
Mit meiner 25-jährigen Berufserfahrung als Übersetzer in den Branchen Recht, Handel & Wirtschaft verfüge ich über umfassende professionelle Kenntnisse.
Mit einem mehrjährigen Auslandsaufenthalt in Istanbul, wo ich mich ebenfalls als Übersetzer betätigt habe, konnte ich mich sprachlich und kulturell bereichern.
Als leidenschaftlicher Grafiker bemühe ich mich, meine Übersetzungen so gut wie möglich dem Layout der Vorlage anzupassen.
Veröffentlichte Literaturübersetzungen u.a.:
- Heilige Botschaft, Lyrik, Aktas Verlag, Istanbul 2018
- Die Erläuterung der Fatiha, Sachbuch, Ahiska Verlag, Istanbul 2014,
- Unendliches Leid, Roman, Hülya Ertürk, Edition Bukhara, Mössingen 2012,
- Çörekotu Yağı, Sachbuch, Dr. med. dent. İsmail Özkanlı, Selbstverlag, İstanbul 2011
Turhan Gökmen
Staatlich geprüfter, öffentlich bestellter u. allg. beeidigter Übersetzer für Türkisch
Störwiesen 1
24539 Neumünster
Tel.: +49 176 930 95 285
E-Mail: info@alaturgo.com
Umsatzsteuer-ID: DE313592255
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1. Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
2. Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt.
Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Übersetzer rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, sodass der Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem Übersetzer bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer frei.
4. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
(1) Der Übersetzer behält sich das Recht auf Nacherfüllung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung möglicherweise enthaltenen Mängel, die dem Übersetzer innerhalb einer angemessenen Frist mitzuteilen sind.
(2) Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
(3) Beseitigt der Übersetzer die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber die Erstattung der Vergütung verlangen und vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.
5. Haftung
(1) Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Der Übersetzer trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.
(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Übersetzer auf Ersatz eines nach Nr. 5 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf den Vergütungsbetrag der bemängelten Übersetzung begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs möglich.
(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Monat ab Lieferung der Übersetzung.
(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB ausgeschlossen. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.
6. Berufsgeheimnis
Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
7. Mitwirkung Dritter
(1) Der Übersetzer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzer dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6. verpflichten.
8. Vergütung
(1) Die Rechnungen des Übersetzers sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
(2) Über den Webshop bestellte Übersetzungen werden erst nach Vorauszahlung der Vergütung angefertigt.
(3) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen.
Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen. Der Übersetzer kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig ist. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet, wenn nicht bereits im Preis enthalten.
(3) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.
9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Der Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.
10. Rücktrittsrecht
Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass der Übersetzer die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass der Übersetzer mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat. Das gilt insbesondere für vom Auftraggeber bestellte Übersetzungen mit einer Lieferfrist innerhalb des Zeitraums der Widerrufsfrist oder für Expressaufträge.
Erfolgt der Widerruf innerhalb von 24 Stunden, bevor der Übersetzer mit der Übersetzung begonnen hat, wird der vom Auftraggeber im Voraus entrichtete Betrag vollumfänglich über dieselbe Zahlungsmethode des Auftraggebers erstattet.
11. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
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(3) Die Vertragssprache ist Deutsch.
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13. Salvatorische Klausel
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14. Änderungen und Ergänzungen
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